Hamburger Labelförderung
LandHamburgZuschuss
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- Fördergeber
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ifbhh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Hamburger Label bei Musikproduktionen.
Sie erhalten die Förderung für
Produktionsprozess einschließlich Aufnahme, Mix und Mastering sowie
das Marketing beziehungsweise die Promotion von Musikveröffentlichungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000 je Vorhaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000.
Ihren Antrag reichen Sie frühzeitig vor Beginn des Vorhabens an bestimmten Stichtagen bei der Behörde für Kultur und Medien Referat Musik – Stichwort Labelförderung ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.
Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen gemäß KMU -Definition der EU handeln.
Ihr Label muss bereits mindestens 2 Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben.
Sie müssen über geeignete Vertriebsstrukturen für einen mindestens bundesweiten Vertrieb verfügen.
Mindestens 50 Prozent der Ausgaben Ihres Projekts müssen in Hamburg getätigt werden beziehungsweise an Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gehen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen haben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Kosten der Herstellung von Tonträgern und Kosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung von Musikproduktionen durch die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg
[Stand Juli 2023]
1. Präambel/Zuwendungszweck
Die musikalische Vielfalt in Hamburg und der über die Grenzen Hamburgs hinaus reichende gute Ruf als Musikstadt sind zu einem nicht unerheblichen Anteil auf die engagierte und kontinuierliche Arbeit überwiegend kleiner Musikfirmen zurückzuführen, die in der Regel nur wenige Künstler intensiv begleiten. Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich infolge der Veränderungen in der Musikwirtschaft und damit verbundener massiver Einbrüche im Tonträgergeschäft verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels ist zunehmend bedroht und damit einhergehend auch der …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-labelfoerderung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ifbhh.desecondary · Fördergeber-Portal: IFB Hamburg