InnoFounder – Zuschüsse für junge innovative Startups
LandHamburgZuschuss
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- Bundesland
- Hamburg
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ifbhh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 1 Jahr alt ist, maximal 5 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer in der Vorgründungs- oder sehr frühen Gründungsphase durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten.
Gefördert werden zumeist digitale Geschäftsmodelle aller Branchen, etwa Plattformen oder SaaS-Lösungen, die durch Geschäftsmodellinnovationen oder technologische Innovationen mit mittlerem Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard überzeugen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens 75.000 EUR bei Gründungsteams beziehungsweise 45.000 EUR bei Einzelgründungen.
Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFounder Programms (siehe weiterführender Link).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 500.000 EUR , die laut Handelsregistereintrag weniger als 1 Jahr bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
- Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.
- Das Vorhaben beruht auf einer Geschäftsmodell- oder technologischen Innovation mit mindestens mittlerem Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard.
- Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
- Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten.
- Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
InnoFounder
Förderprogramm für innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben
Gültig ab 01.07.2018
(Stand: 01.01.2024)
1. Förderziele, Zuwendungszweck
Mit dem Förderprogramm InnoFounder sollen Gründer/innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen personengebundenen Zuschuss zur Finanzierung von Lebensunterhalt und mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten unterstützt werden. Dies erfolgt mit dem Ziel die Vorbereitung und Umsetzung von aussichtsreichen innovativen und wissensbasierten Gründungsvorhaben in Hamburg auf den Weg zu bringen.
Mit dem Förderprogramm werden folgende Ziele verfolgt:
Verbesserung des Gründungsklimas in Hamburg
Förderung innovativer Ideen und der Entstehung/ Entwicklung innovativer Unternehmen
Unterstützun …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innofounder-wissensbasierte-gruendungsvorhaben.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ifbhh.desecondary · Fördergeber-Portal: IFB Hamburg