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Hamburg

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

LandHamburgBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hamburg
Bundesland
Hamburg
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ifbhh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) entlastet Sie als Unternehmen mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von herausragenden Investitionen, Innovationen oder Sanierungen. Die Förderung steht für Maßnahmen von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen bereit. Darüber hinaus werden Vorhaben unterstützt in den Bereichen Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Kreativwirtschaft. Die Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 60 %, in Ausnahmefällen bis zu 80 % der Kreditsumme.

Foerderart:

buergschaft

Foerderbereich:

unternehmensfinanzierung

Foerdergebiet:

hamburg

Foerderberechtigte:

unternehmen

Foerdergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Tel: +49 40 24846-0

Fax: +49 40 24846-432

info@ifbhh.de

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (externer Link)

WeiterfuehrendeLinks:

Informationen zu Landesbürgschaften der Freien Hansestadt Hamburg (externer Link)

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Für eine Bürgschaft wenden Sie sich bitte an die IFB Hamburg, Abteilung Wirtschaft und Umwelt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg – Allgemeine Informationen – (Stand September 2016) Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank – IFB – bereitet die Entscheidung über die Gewährung einer Landesbürgschaft vor und ist Ansprechpartner für alle Fragen. Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Landesbürgschaften beantwortet. Dieses Informationsblatt kann dabei nur wesentliche Eckpunkte darstellen. Daher bleibt ein Gespräch zwischen dem Kreditinstitut und/oder dem Unternehmen mit der IFB zur grundsätzlichen Klärung, ob eine Landesbürgschaft in einem konkreten Fall in Frage kommt, unabdingbar. Wann kommen Landesbürgsch …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0943PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.