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Hamburg

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

LandHamburg

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hamburg
Bundesland
Hamburg
Instrument
k. A.
Branchen
Immobilien
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ifbhh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).

Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

  • einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
  • einer Wohneinrichtung gemäß §  2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
  • Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre.
  • Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
  • Unternehmen bestimmter Branchen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude (A)

Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden

Gültig ab: 01.01.2025

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg

Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung

Gültig ab: 01.01.2025

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg

Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.