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Hessen

Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie benachteiligte junge Menschen in Voll- oder Teilzeit ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei der Ausbildung von sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen in Voll- oder Teilzeit.

Die Förderung erhalten Sie für die Ausbildung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen wie zum Beispiel Altenpflegeberufe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Jahr beziehungsweise EUR 1.000 für das 4. Ausbildungsjahr, maximal jedoch EUR 7.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Verwaltungen und
  • sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes. Wenn Ihr Unternehmen auf seine Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen ( UN -BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweist, kann es bevorzugt gefördert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um ein Ausbildungsverhältnis mit einer Person handeln, die
  • bei Ausbildungsbeginn mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet ist,
  • über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG , der HwO oder einer vergleichbaren Regelung verfügt und
  • eine soziale oder individuelle Benachteiligung hat; dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.
  • Die Benachteiligung der oder des Jugendlichen muss durch geeignete Stellen nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, des zuständigen Jobcenters, durch ärztliches Attest, eine Bescheinigung der Schule, Abgangszeugnis einer Förderschule oder durch entsprechenden Nachweis darüber, dass die Person noch nicht lange in Deutschland lebt und noch nicht genügend Sprachkenntnisse hat.
  • Eine Förderung erhalten Sie vor allem für
  • Jugendliche aus Förderschulen und ehemalige Förderschülerinnen und Förderschüler sowie
  • junge Menschen im Grenzbereich einer anerkannten Lernbehinderung.
  • Eine Förderung erhalten Sie für Jugendliche, die die Schulzeit mit maximal einem Hauptschulabschluss beendet haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse mit Ehegattinen und Ehegatten oder Verwandten 1. und 2. Grades.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Fördergrundsätze des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) zur Hessischen Arbeitsmarktförderung

[Vom 6. Juni 2023]

Präambel

Für Hessen als Ursprungsland der kommunalen Option ist Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich regionalisierte Arbeitsmarktpolitik. Sie gründet auf der Überzeugung, dass Arbeitsmarktförderung nur in enger Einbindung der Akteure vor Ort, also gemeinsam mit Jobcentern, Sozialamt, Jugendamt, Wirtschaftsförderung, kommunaler Sozialplanung sowie den regionalen Bildungs- und Qualifizierungsträgern, erfolgreich sein kann. Zielgruppe der hessischen Arbeitsmarktförderung sind vor allem benachteiligte Menschen, die vom Regel-Instrumentarium nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichend aufgefangen werden können und zusätzliche Hilfen benötigen. B …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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