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Hessen

Aufstiegsprämie für berufliche Aufstiegsqualifizierung

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 31.05.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.

Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31.05.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR.

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 01.06.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 EUR.

Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Sie beantragen die Aufstiegsprämie in wenigen Schritten über die benannten Begleitstellen.

  • Sie erhalten Ihr Prüfungszeugnis von der zuständigen Stelle, wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und fügen die erforderliche Selbsterklärung bei.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Begleitstelle ein.
  • Die Begleitstelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Nach einer erfolgreichen Prüfung zahlt die Begleitstelle die Aufstiegsprämie an Sie aus.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) (Teil I, Nr. 4)

vom: 28.02.2025

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.