Hessen
Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung
LandHessenZuschuss
Betriebe in Hessen, die bestimmte Jugendliche mit unterbrochener oder erschwerter Ausbildung übernehmen, erhalten bis zu 6 Monate einen Zuschuss in Höhe der Ausbildungsvergütung.
Was gefördert wird
- Auszubildende, deren Ausbildung wegen Insolvenz, Stilllegung, Schließung oder Abbruch unterbrochen wurde
- Jugendliche, die eine im Strafvollzug begonnene Ausbildung nach der Entlassung im Betrieb fortsetzen
- Altbewerberinnen und -bewerber mit höchstens Hauptschulabschluss
- Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf
So läuft es ab
- 1Antrag elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel stellen, vor Beginn der Ausbildung.
- 2Bewilligungsbescheid abwarten, dann mit der Ausbildung beginnen.
- 3Ausbildungsvertrag und Mittelanforderung einreichen.
- 4Nach Prüfung wird der Zuschuss überwiesen.
Häufige Fragen
Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt sein. Danach kann ohne Nachteil für die Förderung begonnen werden.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- wer genau antragsberechtigt ist
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.