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Hessen

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung

LandHessenZuschuss

Betriebe in Hessen, die bestimmte Jugendliche mit unterbrochener oder erschwerter Ausbildung übernehmen, erhalten bis zu 6 Monate einen Zuschuss in Höhe der Ausbildungsvergütung.

Was gefördert wird

  • Auszubildende, deren Ausbildung wegen Insolvenz, Stilllegung, Schließung oder Abbruch unterbrochen wurde
  • Jugendliche, die eine im Strafvollzug begonnene Ausbildung nach der Entlassung im Betrieb fortsetzen
  • Altbewerberinnen und -bewerber mit höchstens Hauptschulabschluss
  • Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf
Beleg: Volltext

So läuft es ab

  1. 1Antrag elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel stellen, vor Beginn der Ausbildung.
  2. 2Bewilligungsbescheid abwarten, dann mit der Ausbildung beginnen.
  3. 3Ausbildungsvertrag und Mittelanforderung einreichen.
  4. 4Nach Prüfung wird der Zuschuss überwiesen.
Beleg: Zusatzinfos

Häufige Fragen

Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt sein. Danach kann ohne Nachteil für die Förderung begonnen werden.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • wer genau antragsberechtigt ist
  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.