← Alle Förderprogramme
Hessen

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinandern verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die als Förderkette aufeinander aufbauen und aus folgenden Phasen bestehen:Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum),

Einstiegsqualifizierung (ergänzt die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III) und

Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) ergänzend zur betrieblichen Ausbildungspraxis und zum Berufsschulbesuch.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Programmkoordinierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der einzelnen Programmphase und wird als Standardeinheitskostensatz (SEK) pro Personalstelle und Teilnehmerin und Teilnehmer je Monat festgelegt (Förderpauschale).

Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Sie können die Förderung für das Programm „Wirtschaft integriert“ über einen Bildungsträger wie folgt beantragen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit dem Projektträger zur Antragsberatung auf, um die Eignung des Vorhabens zu klären.
  • Schritt 2: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 3: Erstellen Sie ein ausführliches Gesamtkonzept für die Förderkette (Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsbegleitung).
  • Schritt 4: Reichen Sie den schriftlichen Antrag zusammen mit dem Konzept und dem Finanzplan bei der WIBank ein.
  • Schritt 5: Die WIBank prüft Ihren Antrag und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Schritt 6: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) (Teil I, Nr. 6)

vom: 28.02.2025

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0305PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.