Hessen
Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert
LandHessenZuschuss
Bildungsträger, Kommunen und Verbände in Hessen erhalten einen Zuschuss für Förderketten, die Menschen mit erhöhtem Sprachförderbedarf bis zum Berufsabschluss begleiten.
Was gefördert wird
- Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate, dazu 2 Monate optionales Praktikum)
- Einstiegsqualifizierung als Ergänzung zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III
- Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach BBiG oder HwO
- Programmkoordinierung
So läuft es ab
- 1Mit dem Projektträger Kontakt aufnehmen und die Eignung des Vorhabens klären.
- 2Antragsformulare von der Internetseite der WIBank laden.
- 3Gesamtkonzept für die ganze Förderkette erstellen.
- 4Schriftlichen Antrag mit Konzept und Finanzplan bei der WIBank einreichen.
- 5Die WIBank prüft und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- 6Schriftlicher Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung.
Häufige Fragen
Über einen Standardeinheitskostensatz je Personalstelle und Teilnehmerin oder Teilnehmer pro Monat. Die Höhe hängt von Vorhabenart und Programmphase ab.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- konkrete Pauschalsätze je Phase
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.