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Hessen

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

LandHessenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.

Sie erhalten die Bürgschaft für

Neu-/Franchisegründungen,

tätige Beteiligungen (Teilhabe an einem bestehenden Unternehmen),

Übernahme (Kauf) von Betrieben,

Betriebserweiterungen/-verlagerungen,

Anlageinvestitionen (Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Einrichtungen, Maschinen),

Warenlager, Betriebsmittel, Avalkredite.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent.

Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu EUR 450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zu EUR 650.000 betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie
  • bestehende kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Investitionsort in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und
  • bankübliche Sicherheiten stellen, soweit dies möglich ist.
  • Bestandsunternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Ihre bereits bestehende Bankverschuldung beläuft sich auf höchstens EUR 500.000.
  • Sie besitzen laut letztem Jahresabschluss ein positives Eigenkapital.
  • Sie konnten beziehungsweise können ausreichende Erträge erwirtschaften.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit 2.0)

Einheitliche ABB der Deutschen Bürgschaftsbanken1

Stand 1. Oktober 2023

Allgemeine Regelungen

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgschaften h …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.