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Hessen

Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Förderlinien:Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)

Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)

Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)

Digitale Pioniere ( Förderlinie 2C)

Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)

Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)

Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,

digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,

digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,

digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,

Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,

Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und

Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.

Das Förderverfahren ist zweistufig (Ausnahme: Für die Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren). In der 1. Stufe reichen Sie bitte zu bekannt gebenener Einreichfrist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation ein.

In der 2. Stufe werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Darüber hinaus werden zeitlich befristete themenspezifische Förderaufrufe (Calls) durchgeführt.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • für Machbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
  • für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Außerdem können in Verbundprojekten weitere partnerschaftlich eingebundene KMU , Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden;
  • für digitale Prozessinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind. Außerdem können in Verbundprojekten auch partnerschaftlich eingebundene KMU , Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden;
  • für digitale Pioniere: hessische Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), vor allem im Rahmen ihrer Promotionszentren, die das Vorhaben in enger Kooperation mit einem Unternehmen mit eher geringen digitalen Kompetenzen, vor allem im ländlichen Raum, durchführen;
  • für Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (vor allem Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen;
  • für Validierungsforschung im digitalen Kontext: staatlich anerkannte hessische Hochschulen. Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden;
  • für Wachstum im digitalen Kontext: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen und einem Unternehmensalter von bis zu 8 Jahren nach Gründung, die bereits operativ am Markt tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
  • Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Förderlinien.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung digitaler Technologien und Innovationen

[Vom 13. Dezember 2023]

Teil I

Richtlinienübersicht

1. Ziel der Förderung

Die Hessische Landesregierung wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen weiter stärken und setzt hierbei auf die Förderung von digitalen Innovationen. Nur eine erfolgreiche Digitalisierung in der Breite eröffnet grundlegend neue Potenziale für disruptive branchenübergreifende Geschäftsmodelle, digitale Dienstleistungen und Produkte, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft auch zukünftig sichern können.

Um dies zu gewährleisten, nimmt die Hessische Landesregierung – einer Empfehlung der Europäischen Union folgend – eine Ausrichtung der Förderschwerpunkte in der „Regio …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.