Hessen
Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben
LandHessenZuschuss
Distr@l fördert in Hessen Digitalisierungsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug, aufgeteilt in sieben Förderlinien.
Was gefördert wird
- Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien, bis zu 50 Prozent, höchstens EUR 100.000
- Förderlinie 2A: digitale Produktinnovationen, 50 Prozent bis 90 Prozent, höchstens EUR 500.000
- Förderlinie 2B: digitale Prozessinnovationen, 50 Prozent bis 100 Prozent, höchstens EUR 500.000
- Förderlinie 2C: Digitale Pioniere, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 100.000
- Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekte, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 1 Million
- Förderlinie 4A: Validierungsforschung, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 1 Million
- Förderlinie 4B: Wachstum, im 1. Jahr bis zu 100 Prozent, im 2. Jahr bis zu 60 Prozent, höchstens EUR 160.000
So läuft es ab
- 1Projektskizze zur bekanntgegebenen Einreichfrist beim Ministerium einreichen.
- 2Nach Aufforderung den Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellen.
Häufige Fragen
Nein. Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1) laufen einstufig. Anträge können fortlaufend gestellt werden; dazu kommen befristete themenspezifische Calls.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- die aktuellen Einreichfristen für Projektskizzen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.