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Hessen

Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

LandHessenZuschuss

Distr@l fördert in Hessen Digitalisierungsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug, aufgeteilt in sieben Förderlinien.

Was gefördert wird

  • Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien, bis zu 50 Prozent, höchstens EUR 100.000
  • Förderlinie 2A: digitale Produktinnovationen, 50 Prozent bis 90 Prozent, höchstens EUR 500.000
  • Förderlinie 2B: digitale Prozessinnovationen, 50 Prozent bis 100 Prozent, höchstens EUR 500.000
  • Förderlinie 2C: Digitale Pioniere, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 100.000
  • Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekte, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 1 Million
  • Förderlinie 4A: Validierungsforschung, bis zu 100 Prozent, höchstens EUR 1 Million
  • Förderlinie 4B: Wachstum, im 1. Jahr bis zu 100 Prozent, im 2. Jahr bis zu 60 Prozent, höchstens EUR 160.000
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So läuft es ab

  1. 1Projektskizze zur bekanntgegebenen Einreichfrist beim Ministerium einreichen.
  2. 2Nach Aufforderung den Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellen.
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Häufige Fragen

Nein. Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1) laufen einstufig. Anträge können fortlaufend gestellt werden; dazu kommen befristete themenspezifische Calls.

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Was die Quelle nicht sagt

  • die aktuellen Einreichfristen für Projektskizzen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.