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Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.

Sie erhalten eine Förderung für

investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie,

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG,

innovative Energietechnologien nach § 6 HEG,

kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG,

Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG, etwa Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien, betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke,

Energiewende im Quartier – Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach §§ 7, 8 HEG.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 30 und 100 Prozent, abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihr Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).
  • Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
  • Beachten Sie bitte außerdem die in Teil III der Richtlinie genannten allgemeinen Förderbestimmungen und die in den Einzelprogrammen genannten Bedingungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinien des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) vom 9. Oktober 2019

[zuletzt geändert am 1. November 2023]

[…]

I. Richtlinienübersicht

1 Ziel der Förderung

Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) – die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels – vorangetrieben werden. Auf diese Weise soll eine sichere und umweltschonende Energieversorgung in Hessen gewährleistet sein, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist.

Nach Maßga …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.