Hessen
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
LandHessenZuschuss
Hessen bezuschusst Vorhaben, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes umsetzen: von kommunalen Investitionen über Energieeffizienz bis zu Energieberatung und Quartierskonzepten.
Was gefördert wird
- investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG auf Grundlage der Kommunalrichtlinie
- Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG
- innovative Energietechnologien nach § 6 HEG
- kommunale Energiekonzepte und Energieeffizienzpläne nach § 7 HEG
- Energieberatung, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke nach § 8 HEG
- Energiewende im Quartier mit Quartierskonzepten und Sanierungsmanagement
Häufige Fragen
Nein. Unternehmen erhalten die Förderung nur, wenn sie kleine oder mittlere Unternehmen sind.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Förderquote für welches Einzelprogramm gilt
- welche Unterlagen der Antrag braucht
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.