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Hessen

Förderung von Computer- und Videospielen

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games. Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.

Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von

die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen

die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels

Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungsstadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Der Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen vor Beginn des Vorhabens in elektronischer Form bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen und muss Folgendes enthalten:

  • Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)
  • Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist
  • Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und Spielaufbau, inklusive innovativer Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes
  • Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (beispielsweise Character Designs, Moods, Level Designs)
  • Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird
  • Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Studienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen

vom: 04.02.2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 04.04.2025 (StAnz. 2025 S. 508)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.