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Hessen

Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)

LandHessenZuschuss

Hessische Weinbaubetriebe profitieren von Absatzförderung für Wein aus Rheingau und Hessischer Bergstraße; den Antrag stellen ihre Weinbauverbände oder deren Absatzeinrichtungen.

Was gefördert wird

  • Wettbewerbe, Messen und Ausstellungen veranstalten oder daran teilnehmen
  • Veröffentlichungen, die über Merkmale weinbaulicher Erzeugnisse informieren
  • Kurse, Workshops und Coaching zu Weinmarketing und Qualitätsregelungen
  • Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein. Antragsberechtigt sind nur die beiden Weinbauverbände und ihre Absatzförderungseinrichtungen. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Weinwirtschaft.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • konkreter Antragstermin innerhalb des Vorjahres

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.