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Hessen

Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Vorhaben umsetzen möchten, die den Verkauf und die Bekanntheit von hessischem Wein und hessischen Weinerzeugnissen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der Weinwirtschaft bei Vorhaben zum Absatz von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen.

Sie erhalten die Förderung für

die Veranstaltung von und die Teilnahme an einschlägigen Wettbewerben, Messen und Ausstellungen,

Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für weinbauliche Erzeugnisse, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Veröffentlichung von Sachinformationen, mit denen die Öffentlichkeit über die Merkmale der weinbaulichen Erzeugnisse informiert wird,

Maßnahmen der Berufsbildung und zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching) in Fragen des Weinmarketings und über die Eigenschaften und Qualitätsregelungen weinbaulicher Erzeugnisse,

die Veranstaltung von und die Teilnahme an Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss über Ihren Weinbauverband oder zugehörige Absatzförderungseinrichtungen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die antragsberechtigten Weinbauverbände und Absatzeinrichtungen richten ihren Antrag im Jahr vor dem Beginn der Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V51.2 – Weinbau.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • der Weinbauverband Hessische Bergstraße e.V. ,
  • der Rheingauer Weinbauverband e.V. ,
  • die von diesen getragenen Absatzförderungseinrichtungen. Begünstige sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion, der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Weinwirtschaft in Hessen tätig sind. Eine Mitgliedschaft in den antragsbrechtigten Organisationen ist nicht erforderlich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Fördergebiete sind die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße.
  • Ihr Vorhaben muss auf Erzeugnisse ausgerichtet sein, die die geltenden Qualitätsregelungen für Wein erfüllen.
  • Veröffentlichungen müssen allen Erzeugerinnen und Erzeugern des betreffenden Erzeugnistyps zugutekommen, ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Marke und eine bestimmte Herkunft dürfen nicht genannt werden.
  • Vorhaben zu Weiterbildung und Wissensvermittlung müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
  • Sie müssen Ihre Maßnahmen mit den übergebietlichen Maßnahmen des Weinfonds und des deutschen Weininstituts abstimmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur gebietlichen Absatzförderung von Wein in Hessen (RLAbsFö Wein)

[Vom 23. August 2023]

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Land Hessen fördert nach dieser Richtlinie den Absatz von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen, um den Weinbaubetrieben die kontinuierliche Anpassung an die Situation auf den globalisierten Märkten zu ermöglichen und durch die Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die regionale und ressourcenschonende Produktion die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Weinwirtschaft zu sichern und zu steigern.

Dieser Zuwendungszweck soll durch konkrete Maßnahmen zur Absatzförderung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Berufsbildung und zum Erwerb von Qualifikationen sowie durch Demonstrationsvorhaben und In …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.