Hessen
Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)
LandHessenZuschuss
Hessische Weinbaubetriebe profitieren von Absatzförderung für Wein aus Rheingau und Hessischer Bergstraße; den Antrag stellen ihre Weinbauverbände oder deren Absatzeinrichtungen.
Was gefördert wird
- Wettbewerbe, Messen und Ausstellungen veranstalten oder daran teilnehmen
- Veröffentlichungen, die über Merkmale weinbaulicher Erzeugnisse informieren
- Kurse, Workshops und Coaching zu Weinmarketing und Qualitätsregelungen
- Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
Häufige Fragen
Nein. Antragsberechtigt sind nur die beiden Weinbauverbände und ihre Absatzförderungseinrichtungen. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Weinwirtschaft.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- konkreter Antragstermin innerhalb des Vorjahres
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.