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Hessen

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen

LandHessenBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Hessen ein kleines Unternehmen gründen wollen oder Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines Unternehmen in der Gründungsphase oder der Anlaufphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.

Sie können die Förderung für Ausgaben wie Mieten und Sachausgaben, Ausgaben für Schutzrechte, für Personal, Marketing, Konzepte und Studien, für Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung sowie Ausbildung bekommen.

Die Förderung erhalten Sie als offene oder stille Beteiligung.

Die Höhe Ihrer Beihilfe beträgt bis zu EUR 500.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten bis zu EUR 750.000 BSÄ.

Als kleines und innovatives Unternehmen im C-Fördergebiet der GRW können Sie eine Beihilfe von bis zu EUR 1 Million beziehungsweise EUR 1,5 Millionen erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Anfrage bitte an die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Hessen durchführen.
  • Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
  • Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, können Sie keine Förderung beantragen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)

[Vom 16. Dezember 2023]

I. Einzelbestimmungen

1. Übergreifender Zuwendungszweck

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen sowie zum Erhalt und Ausbaus der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands, branchenübergreifend und in seinem gesamten Leistungsspektrum, gewährt das für Wirtschaft zuständige Ministerium Zuwendungen bzw. Beteiligungskapital für

Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching,

Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation,

Förderungen von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft,

Beteiligungskapital f …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0837PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.