Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)
LandHessenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Hessen
- Bundesland
- Hessen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.wibank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei
der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie
Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Leistungen externer Anbieterinnen und Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen.
Bitte bewerben Sie sich zu festgelegten Stichtagen für eine Antragstellung. Ihren Antrag richten Sie anschließend über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation Ihres Unternehmens erwarten lassen.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
vom: 10.06.2024
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, S. 13
Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen. Die erste Zufallsauswahl der zweiten Förderrunde 2025 begann am Montag, den 01.09.2025.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link) …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-zuschuss-digitalisierungsmassnahmen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.wibank.desecondary · Fördergeber-Portal: WIBank