Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung
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- Bürgschaft
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Kombination von Bürgschaft und Beteiligung erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Hessen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen unterstützen Sie als kleines und mittleres Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch kombinierte Bürgschaften und Beteiligungen zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung betrieblicher Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung. Das Finanzierungsvolumen beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 EUR. 3 Viertel davon entfallen auf einen mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und 1 Viertel entfällt auf eine stille Beteiligung. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt normalerweise 5 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens entweder über Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Förderart:
Beteiligung, Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 15070
Fax: 0611 150722
info@bb-h.de
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Weiterführende Links:
Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und
Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren.
Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit 2.0) Einheitliche ABB der Deutschen Bürgschaftsbanken1 Stand 1. Oktober 2023 Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgschaften handelt …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/kombi-buergschaft-hessen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.wibank.desecondary · Fördergeber-Portal: WIBank