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Hessen

Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung

LandHessenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Kombination von Bürgschaft und Beteiligung erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Hessen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen unterstützen Sie als kleines und mittleres Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch kombinierte Bürgschaften und Beteiligungen zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung betrieblicher Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung. Das Finanzierungsvolumen beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 EUR. 3 Viertel davon entfallen auf einen mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und 1 Viertel entfällt auf eine stille Beteiligung. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt normalerweise 5 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens entweder über Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Förderart:

Beteiligung, Bürgschaft

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Hessen

Förderberechtigte:

Unternehmen

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden

Tel: 0611 15070

Fax: 0611 150722

info@bb-h.de

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Weiterführende Links:

Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und

Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen Ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren.

Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit 2.0) Einheitliche ABB der Deutschen Bürgschaftsbanken1 Stand 1. Oktober 2023 Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgschaften handelt …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.