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Hessen

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

LandHessenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Hessen
Bundesland
Hessen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Transport & Logistik
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.wibank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität umsetzen, die den Logistikstandort Hessen stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.

Sie erhalten die Förderung für

Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität,

Innovationen in der Elektromobilität (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien) sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für

gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und

alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für

natürliche und juristische Personen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind im Fall von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger und
  • gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Hauptsitz in Hessen, die Mitglied im House of Logistics and Mobility e.V. (HOLM), HOLM Premiumpartner oder HOLM- Cluster -Mitglied sind.

Für den Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt. Es gibt keine Beschränkung auf KMU .

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Im Bereich Logistik und Mobilität erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die auf innovative Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug zielen, in folgenden Handlungsfeldern und ihren Themenbereichen:

  • Aviation Next Generation ,
  • urbane Logistik und Mobilität,
  • digitale Transformation,
  • intelligente Verkehrssysteme,
  • Energie & Klimawandel,
  • Logistik, Mobilität und Gesellschaft,
  • neues Wertschöpfungsdesign. Sie müssen Ihre Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität grundsätzlich über die neutrale Plattform des HOLM durchführen. Als Hochschule können Sie ausnahmsweise für geförderte Maßnahmen Ihre apparative Ausstattung an einem anderen Standort nutzen.

Wenn Sie ein innovatives Vorhaben im Bereich Elektromobilität umsetzen, muss es besonders Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Handlungsfelder haben:

  • Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität,
  • Elektromobilität als Teil von Mobilität im ländlichen Raum,
  • Vernetzung mit dem ÖPNV ,
  • Wirtschaftsverkehr und City-Logistik,
  • Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr und Transport-/Transitverkehr,
  • Batterietechnik und elektrische Antriebskomponenten,
  • Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung,
  • Rohstoffeinsatz und Wiederverwertung von Fahrzeugbatterien,
  • Material- und Leichtbautechnologien,
  • Anwendungen von Elektromobilität in Nutz- und Sonderfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen,
  • Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr,
  • Entwicklung und Einsatz von Ladetechnologien,
  • digitale Technologien zum Energie-, Lade- und Flottenmanagement, Netzmonitoring-, Buchungs- und Abrechnungssysteme,
  • Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle,
  • Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen im Kontext mit Mobilitätskonzepten,
  • Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen,
  • Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme. Sie müssen den Zweckbindungszeitraum für angeschaffte geförderte Gegenstände von nomalerweise 5 Jahren, mindestens aber 3 Jahren beachten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

[Vom 26. Juli 2021]

[…]

I. Richtlinienübersicht

1. Inhalt der Richtlinie

Mit dieser Richtlinie werden die Förderangebote zur Erreichung der Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in der jeweils geltenden Fassung in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zusammengefasst.

2. Fördermittel, Fördergebiet

Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln. Maßnahmen werden entsprechend den Einzelbestimmungen (Teil II) in Hessen gefördert.

3. Fach- und Vollzugsaufsicht

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

Tel.: 0611 815-0

E-Mail: info@wirtschaft.hessen.de

www.wirtschaft.hessen.de

4. Bewilligungsbehörde

HA …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.