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Hessen

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

LandHessenZuschuss

Gemeinden, Landkreise, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Hessen erhalten einen Zuschuss für ÖPNV-Infrastruktur und kommunalen Straßenbau nach dem Mobilitätsfördergesetz.

Was gefördert wird

  • Strecken von Straßen-, U- und Seilbahnen sowie nichtbundeseigenen Eisenbahnen, Reaktivierung von Schienenstrecken
  • Haltestellen, Bahnhöfe, Mobilitätsstationen und Umsteigeanlagen
  • elektrische Pkw und Busse sowie Nachrüstung von Betriebshöfen für E-Busse
  • innerörtliche und zwischenörtliche Straßen, Kreisstraßen, Tempo-30-Zonen und Lichtsignalanlagen
  • Rad- und Fußverkehrsanlagen, Carsharing- und Fahrradverleihstationen, Busspuren und Quartiersgaragen
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So läuft es ab

  1. 1Maßnahme spätestens bis zum 31.3. des Vorjahres vor Baubeginn bei Hessen Mobil anmelden.
  2. 2Aufnahme ins Programm abwarten.
  3. 3Danach den Antrag stellen.
  4. 4Erst beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist.
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Häufige Fragen

Nein. Für die Beschaffung von Pkw und Bussen und die Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten stellen Sie den Antrag direkt bei der HA Hessen Agentur GmbH.

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Was die Quelle nicht sagt

  • Fördersätze je Maßnahmenart

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.