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Hessen

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

LandHessenZuschuss

Hessen bezuschusst Elektrobusse für den ÖPNV sowie Ladeinfrastruktur, Werkstattausstattung und Schulungen auf den Betriebshöfen.

Was gefördert wird

  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb ab 5 Fahrgastsitzplätzen, auch für Rufbus und Anrufsammeltaxi
  • Modernisierung von E-Bussen, etwa Batterietausch
  • Schulungen des Fachpersonals
  • Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten
  • Lade- und Tankinfrastruktur sowie Werkzeuge für die Wartung
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Die Gesamtausgaben der Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen der Antrag braucht

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.