Hessen
Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
LandHessenZuschuss
Hessen bezuschusst Elektrobusse für den ÖPNV sowie Ladeinfrastruktur, Werkstattausstattung und Schulungen auf den Betriebshöfen.
Was gefördert wird
- Fahrzeuge mit Elektroantrieb ab 5 Fahrgastsitzplätzen, auch für Rufbus und Anrufsammeltaxi
- Modernisierung von E-Bussen, etwa Batterietausch
- Schulungen des Fachpersonals
- Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten
- Lade- und Tankinfrastruktur sowie Werkzeuge für die Wartung
Häufige Fragen
Die Gesamtausgaben der Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen der Antrag braucht
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.