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Hessen

Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

LandHessenZuschuss

Hessen gibt intersektoralen Gesundheitsnetzwerken einen Zuschuss, wenn sie sich über digitale und telemedizinische Anwendungen mit anderen Netzwerken vernetzen.

Was gefördert wird

  • Hard- und Software sowie konkret benannte digitale Technologien zur Vernetzung der Mitglieder untereinander oder mit Patientinnen und Patienten
  • schnittstellenoffene Lösungen wie Austauschplattformen, Videosprechstunden, Telekonsile und Telemonitoring
  • Migration bisheriger Daten auf eine gemeinsam genutzte Anwendung oder interoperable Schnittstellen
  • IT-Sicherheit und Datenschutz, nur zusammen mit diesen Vorhaben
  • projektbezogene Personalausgaben und Gemeinkosten darauf
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ein Zusammenschluss aus ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren, die Leistungen nach SGB V, XI oder XII erbringen. Für die Förderung braucht es mindestens 2 Sektoren und mindestens 8 Mitglieder mit Sitz in Hessen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen außer dem Antragsformular nötig sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.