Hessen
Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
LandHessenZuschuss
Hessen gibt intersektoralen Gesundheitsnetzwerken einen Zuschuss, wenn sie sich über digitale und telemedizinische Anwendungen mit anderen Netzwerken vernetzen.
Was gefördert wird
- Hard- und Software sowie konkret benannte digitale Technologien zur Vernetzung der Mitglieder untereinander oder mit Patientinnen und Patienten
- schnittstellenoffene Lösungen wie Austauschplattformen, Videosprechstunden, Telekonsile und Telemonitoring
- Migration bisheriger Daten auf eine gemeinsam genutzte Anwendung oder interoperable Schnittstellen
- IT-Sicherheit und Datenschutz, nur zusammen mit diesen Vorhaben
- projektbezogene Personalausgaben und Gemeinkosten darauf
Häufige Fragen
Ein Zusammenschluss aus ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren, die Leistungen nach SGB V, XI oder XII erbringen. Für die Förderung braucht es mindestens 2 Sektoren und mindestens 8 Mitglieder mit Sitz in Hessen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen außer dem Antragsformular nötig sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.