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KfW

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener …

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
KfW
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert werden:Querschnittstechnologien (Modul 1)

Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)

Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)

Transformationsplan (Modul 5)

Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

In Modul 4 wird die energie- und ressourcen­orientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen mit einer Basis­förderung oder einer Premium­förderung gefördert. Diese unterscheidet sich nach den durchzu­führenden Maßnahmen und hinsichtlich der Antragstellung.

Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Premiumförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

vom: 25.01.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 14.02.2024 B2

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)

Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Anlage zum KfW-Merkblatt 295 (Kredit) – Informationen zum Modul 4

Weblink zur Anlage des KfW-Merkblatts 295 (Kredit) (PDF, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.