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KfW

ERP -Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
KfW
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.

Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:Anschaffungen (Investitionen) Anlagen und Maschinen

Grundstücke und Gebäude

Baukosten

Einrichtungsgegenstände

Firmenfahrzeuge

Betriebs- und Geschäftsausstattung

immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

Software

Laufende Kosten (Betriebsmittel) liquide Mittel

Personalkosten

Mieten

Marketingkosten

Beratungskosten

Material- und Warenlager

Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung. Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR .

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

KfW-Merkblatt zum ERP-Förderkredit KMU ohne Haftungsfreistellung (365)

Weblink zum KfW-Merkblatt …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0721PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.