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KfW

Investition im Rahmen der Impact Facility

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
KfW
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

KfW Capital investiert über die Impact Facility in deutsche und europäische VC-Fonds, die neben der finanziellen Rendite auch darauf abzielen, durch ihre Investitionen messbare soziale oder ökologische Effekte zu erzielen.

KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in dezidierte Impact-VC-Fonds, welche neben einer finanziellen eine soziale und/oder ökologische Rendite anstreben.

Antragsberechtigt sind in Deutschland investierende VC-Impact-Fonds.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung.

Die VC-Fonds können aus Mitteln der Fazilität bis maximal 15.000.000 EUR beziehungsweise bis zu 25 Prozent ihres Fondsvolumens erhalten.

Die Impact Facility ist der 11. Baustein des Zukunftsfonds des Bundes, der zum Ziel hat, die Wachstumskapitalfinanzierung innovativer Technologieunternehmen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus deutlich zu stärken. Bis zu 200.000.000 EUR stehen für die Impact-Investments bis 2030 zur Verfügung.

Wie bei allen anderen Programmen auch, durchlaufen die VC-Fonds die marktübliche Due Diligence (DD) von KfW Capital, unter ausgeweiteter Prüfung der Impact-bezogenen Fähigkeiten und Prozesse.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Als Manager von VC -Fonds können Sie sich zur Kontaktaufnahme an KfW   Capital wenden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Informationen von KfW Capital

Stand: Juni 2025 …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.