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KfW

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
KfW
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.

Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in

klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,

klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,

Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,

nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.

Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt

bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,

bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende,

bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder

bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
  • gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller. Weitere Voraussetzungen:
  • Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2 -Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
  • Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

KfW-Merkblatt „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante“ (268)

Weblink zum KfW-Merkblatt …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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