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KfW

Kredit „Altersgerecht Umbauen“

BundDarlehen

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Eigentümergemeinschaften und öffentliche Investoren erhalten von der KfW einen Kredit, um bestehende Wohngebäude barriereärmer und einbruchsicherer zu machen.

Was gefördert wird

  • Wege, Eingänge und Wohnungszugänge, Treppen und Schwellen
  • Raumaufteilung, Badumbau und Sanitärräume
  • Hilfen für Orientierung, Kommunikation und Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
  • einbruchhemmende Türen, Garagentore, Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Nachrüstsysteme für Türen und Fenster
  • Einbruch-, Überfall- und Gefahrenwarnanlagen, Smart-Home-Sicherheitstechnik
  • Ersterwerb einer neu umgebauten Immobilie
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ja, beim Ersterwerb. Den Antrag stellen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Zinssatz, Laufzeit und Tilgung

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.