KfW
Kredit „Altersgerecht Umbauen“
BundDarlehen
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Eigentümergemeinschaften und öffentliche Investoren erhalten von der KfW einen Kredit, um bestehende Wohngebäude barriereärmer und einbruchsicherer zu machen.
Was gefördert wird
- Wege, Eingänge und Wohnungszugänge, Treppen und Schwellen
- Raumaufteilung, Badumbau und Sanitärräume
- Hilfen für Orientierung, Kommunikation und Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
- einbruchhemmende Türen, Garagentore, Gitter, Klapp- und Rollläden
- Nachrüstsysteme für Türen und Fenster
- Einbruch-, Überfall- und Gefahrenwarnanlagen, Smart-Home-Sicherheitstechnik
- Ersterwerb einer neu umgebauten Immobilie
Häufige Fragen
Ja, beim Ersterwerb. Den Antrag stellen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Zinssatz, Laufzeit und Tilgung
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.