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Landwirtschaftliche Rentenbank

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind und in Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bereit, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs,

zur Minderung von Emissionen,

in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte,

zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und

Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Das Darlehensprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU .

Unternehmen, welche die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Das Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder einer Änderung des Produktionsverfahrens.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe, der Erwerb von Betriebsmitteln, Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Programmbedingungen

Umwelt- und Verbraucherschutz (Nr. 253)

Vom 15. Dezember 2023

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Daneben haben Investitionen in eine transparente und verbrauchernahe Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln einen hohen Stellenwert.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/20141) („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“), Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.