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Landwirtschaftliche Rentenbank

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit dem zinsgünstigen Kredit „Wachstum und Wettbewerb“ bei der Finanzierung von Investitionen.

Sie erhalten den Kredit für folgenden Vorhaben:Bau, Kauf und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen,

Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,

Kauf von Grundstücken,

Kauf von Maschinen und Fahrzeugen,

allgemeine Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
  • Unternehmen des Ernährungshandwerks,
  • forstwirtschaftliche Unternehmen. Das Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.

Das Vorhaben dient der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte.

Das Vorhaben dient einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • der Kauf von Unternehmensanteilen,
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen,
  • der Kauf von Betriebsmitteln,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
  • Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie
  • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Programmbedingungen

Wachstum und Wettbewerb (Nr. 251)

Vom 15. Dezember 2023

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/20141) („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“), Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Es werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0845PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.