Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
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- Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
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- Förderdatenbank des Bundes
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 10 Millionen für den Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs bekommen.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt Ihnen einen Kredit für folgende Vorhaben:Erwerb von Betriebsmitteln,
Unternehmenskauf sowie
Unternehmensübernahme.
Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Sie beantragen die Förderung über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Das Darlehensprogramm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
- Unternehmen des Ernährungshandwerks,
- forstwirtschaftliche Unternehmen. Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- der Kauf von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition,
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
- Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Umschuldungen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
(Nr. 254)
Vom 7. Februar 2024
Für das einzelbetriebliche Wachstum sowie zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Strukturen benötigen Unternehmen nicht nur Investitionen in Anlagegüter. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Finanzierungen des Betriebsmittelbedarfs von Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Allgemeiner Hinweis
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung(EG) Nr. 1407/20131) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
Wer wird gefördert?
Es werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen und Unte …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/agrar-und-ernaehrungswirtschaft-betriebsmittel.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
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