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Landwirtschaftliche Rentenbank

Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum“ bei der Finanzierung von Investitionen, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors dienen.

Sie erhalten den Kredit für

Grundstücke,

Gebäude,

bauliche und technische Anlagen,

Maschinen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Als junge Unternehmerin/junger Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig sind.

Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.

Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Aquakultur und Fischerei,
  • KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten,
  • Aufwendungen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen,
  • Investitionen in die Versuchsfischerei,
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen,
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen,
  • Umschuldungen
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

AQUAKULTUR UND FISCHWIRTSCHAFT

Programmbedingungen Wachstum (Nr. 288/289 mit Zinsbonus)

8. Juli 2024

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gesteigert wird. Dazu gehören Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten genauso wie die Verbesserung und Umstellung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 717/20141) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Es werden Unternehmen der Fischwirtschaft gefördert, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Daz …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0848PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.