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Landwirtschaftliche Rentenbank

Energie vom Land

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien bereit.

Für diese Vorhaben können Sie ein Darlehen beantragen:Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie,

Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen,

Windenergieanlagen,

Bürgerwindparks

Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion, der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaik-Anlagen und Windenergieproduktion sowie

Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, deren Erzeugung förderfähig ist, inklusive der Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU -Definition der EU unabhängig von der gewählten Rechtsform. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben muss der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von erneuerbaren Energien dienen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition, der Erwerb von Betriebsmitteln sowie Umschuldungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Programmbedingungen

Energie vom Land (Nr. 255/256)

Vom 7. Februar 2024

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2023/28311) enthalten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Es werden Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein, um eine Kondition mit Beihilfe zu erhalten.2) Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0849PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.