Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
BundDarlehen
Innovative agrarnahe Start-ups erhalten für Gründung und Frühphase ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen, auf Wunsch ergänzt um einen Zuschuss für Beratung, Schulung oder Coaching.
Was gefördert wird
- Betriebsmittel wie Mieten und Personal
- Marketing, Konzepte und Studien
- Investitionen in Wirtschaftsgüter
- Markterschließung und Ausbildung
- technische Weiterentwicklung der Produkt- oder Dienstleistungsidee, ggf. Schutz- und Markenrechte
- ergänzend externe Beratung, Schulung oder Coaching
So läuft es ab
- 1Kontakt mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufnehmen.
- 2Auf Aufforderung einen Businessplan einreichen.
- 3Ist das Vorhaben förderwürdig, folgt die Aufforderung zum formalen Antrag bei der LR.
- 4Bei erfüllten Antragskriterien persönliches Gespräch mit Präsentation des Geschäftsmodells.
Häufige Fragen
Geschäftsmodell oder Innovation müssen unmittelbar für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur bedeutsam und nutzbar sein.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Zinssatz des Nachrangdarlehens
- Fristen oder Stichtage
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.