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Landwirtschaftliche Rentenbank

Landwirtschaft – Produktionssicherung

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs sowie bei sonstigen Folgeinvestitionen.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und -übernahmen,

Erwerb von Betriebsmitteln,

Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen,

Erwerb von Tieren,

Anlagen für die Entwässerung oder Bewässerung,

Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen sowie

Abfindung weichender Erben.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU . Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.

Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können die Förderung nicht beantragen, wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien ist.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Landwirtschaft - Produktionssicherung (Nr. 244/ 245 mit Zinsbonus)

2. Januar 2023

Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeanschaffungen nach sich. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.

Allgemeiner Hinweis

Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/20131) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

Wer wird gefördert?

Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0851PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.