Landwirtschaft – Produktionssicherung
BundDarlehen
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Bundesland
- —
- Instrument
- Darlehen
- Branchen
- Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.rentenbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs sowie bei sonstigen Folgeinvestitionen.
Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und -übernahmen,
Erwerb von Betriebsmitteln,
Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen,
Erwerb von Tieren,
Anlagen für die Entwässerung oder Bewässerung,
Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen sowie
Abfindung weichender Erben.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.
Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.
Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU . Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.
Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können die Förderung nicht beantragen, wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien ist.
- Maßnahmen im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Landwirtschaft - Produktionssicherung (Nr. 244/ 245 mit Zinsbonus)
2. Januar 2023
Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeanschaffungen nach sich. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.
Allgemeiner Hinweis
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/20131) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
Wer wird gefördert?
Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/landwirtschaft-produktionssicherung-bund.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.rentenbank.desecondary · Fördergeber-Portal: stabil