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Landwirtschaftliche Rentenbank

Landwirtschaft – Wachstum

BundDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank
Bundesland
Instrument
Darlehen
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.rentenbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb Ihre Produktionskosten senken und Ihre Produktion verbessern oder umstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung verbessern. Mit diesen Investitionen beabsichtigen Sie, Ihre Produktionskosten zu senken sowie Ihre Produktion umzustellen und zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen,

Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,

Kauf von Maschinen,

Anlage von Dauerkulturen sowie

allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen Zinsbonus.

Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU . Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.

Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um

  • Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte oder
  • Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • der Erwerb von Flächen,
  • der Erwerb von Anteilen an Unternehmen,
  • Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen,
  • Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern,
  • der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital,
  • der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie
  • Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU sowie nationaler Normen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Landwirtschaft – Wachstum (Nr. 241/ 242 mit Zinsbonus)

Vom 1. Juli 2023

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere durch Senkung der Produktionskosten oder Verbesserung und Umstellung der Produktion dienen.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 2022/24721) („Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung“), Artikel 14 und 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

WIE WIRD GEFÖRDERT?

Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Wein …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0852PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.