Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie in die kommunale Infrastruktur einer ländlich geprägten Region investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 10.000.000 EUR erhalten.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen, die das wirtschaftliche und kommunale Umfeld verbessern.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr eine Summe in Höhe von 10.000.000 EUR nicht übersteigen.
Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen sowie eingeschränkt Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit Ihren Investitionen müssen Sie hoheitliche Aufgaben erfüllen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU -Beihilferechts darstellen.
- Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Ländliche Entwicklung – Räumliche Strukturmaßnahmen (Nr. 298 und 204)
Vom 10. Juli 2023
Eine gut ausgebaute kommunale Infrastruktur ist gerade in ländlichen Räumen eine wichtige Voraussetzung für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung. Sie ist ein wesentlicher Standortfaktor für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Die Rentenbank fördert deshalb mit diesem Programm die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur (Infrastrukturmaßnahmen) in ländlich geprägten Regionen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen. Zweckverbände sind eingeschränkt antragsberechtigt. Es werde …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/raeumliche-strukturmassnahmen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.rentenbank.desecondary · Fördergeber-Portal: stabil