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Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express

LandMecklenburg-VorpommernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit kurzfristig eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für

Investitionen,

Warenbestände,

Betriebsmittel,

Avale.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einem Umfang von 70 Prozent des einzelnen Kreditbetrages.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 437.500 EUR.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre und bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Den Antrag richten Sie in digitaler Form über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Bürgschaftsbewilligung innerhalb von 72 Stunden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der freien Berufe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Ort Ihrer Investition liegt in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie legen einen Jahresabschluss vor, der höchstens 18 Monate alt ist.
  • Sie verfügen über positives Eigenkapital.
  • Ihr Unternehmen weist einen Gewinn von mindestens 1,00 EUR aus,
  • Der erweiterte Cashflow nach saldierten Entnahmen sichert die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses oder der aktuellen betriebswirtschafltichen Auswertung (BWA).
  • Ihr Unternehmen weist keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen auf.
  • Der Creditreform -Index Ihres Unternehmens ist kleiner als 320,
  • Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Anteilskäufe von Unternehmen, Existenzgründungs- oder Umschuldungskredite ab. Folgende Vorhaben werden nicht verbürgt:
  • Pflegeeinrichtungen,
  • neue Hotels und Pensionen,
  • Ferienhäuser/-wohnungen und Campingplätze,
  • die Schaffung zusätzlicher Bettenkapazität,
  • Kapazitätserweiterungen in Rehabilitationseinrichtungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) 1

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 01.10.2023)

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgscha …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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