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Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt

LandMecklenburg-VorpommernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt für Sie Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und 2.000.000 EUR.

Der Verbürgungsgrad beträgt

70 Prozent des Kreditbetrages bei Betriebsmitteln,

75 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und

80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründungen und Nachfolgen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie bitte online direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • Unternehmen, die noch keine Unternehmensfinanzierung haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Es muss sich um ein kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
  • Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Als Sicherheiten dienen die persönliche Haftung der Inhaberinnen oder Inhaber beziehungsweise der tätigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen und bankübliche Sicherheiten, wenn es sie gibt. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) 1

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 01.10.2023)

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgscha …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.