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Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV premium

LandMecklenburg-VorpommernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als bonitätsstarkes Unternehmen oder bonitätsstarke freiberuflich Tätige oder bonitätsstarker freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für

Investitionen,

Warenbestände,

Betriebsmittel,

Avale.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen EUR 500.000 und EUR 2 Millionen.

Der Verbürgungsgrad beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages.

Den Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragstellung ist auch online möglich.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Als Sicherheit muss das Unternehmen
  • Bürgschaften der Inhaberinnen und Inhaber sowie der tätigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter vorlegen,
  • Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen abtreten,
  • bankübliche Sicherheiten stellen. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) 1

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 01.10.2023)

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgscha …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.