Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
LandMecklenburg-VorpommernZuschuss
Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns erhalten einen Investitionszuschuss, wenn sie eine Betriebsstätte für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten errichten oder erweitern.
Was gefördert wird
- verarbeitendes Gewerbe, ohne Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, Aquakultur und Fischerei
- Handwerk
- Dienstleistungen, vor allem Daseinsvorsorge
- Tourismus
- Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs auf weniger als 400 Quadratmetern und mobile Verkaufseinrichtungen
Häufige Fragen
Der Hauptabsatz muss auf dem lokalen Markt liegen, im Umkreis von 50 Kilometern um die Betriebsstätte.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Höchstbetrag des Zuschusses
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.