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Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

LandMecklenburg-VorpommernZuschuss

Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns erhalten einen Investitionszuschuss, wenn sie eine Betriebsstätte für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten errichten oder erweitern.

Was gefördert wird

  • verarbeitendes Gewerbe, ohne Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, Aquakultur und Fischerei
  • Handwerk
  • Dienstleistungen, vor allem Daseinsvorsorge
  • Tourismus
  • Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs auf weniger als 400 Quadratmetern und mobile Verkaufseinrichtungen
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Häufige Fragen

Der Hauptabsatz muss auf dem lokalen Markt liegen, im Umkreis von 50 Kilometern um die Betriebsstätte.

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Was die Quelle nicht sagt

  • Höchstbetrag des Zuschusses

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.