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Mecklenburg-Vorpommern

Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

LandMecklenburg-VorpommernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen. Volltext Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Betrieben des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Die Garantien werden bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme als auch bis zu 70 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung gegeben. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Förderart:

Garantie

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Mecklenburg-Vorpommern

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Fördergeber:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Ludwig-Bölkow-Haus

Graf-Schack-Allee 12

19053 Schwerin

Tel: +49 385 39555-0

Fax: +49 385 39555-36

info@bbm-v.de

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften.

Begünstigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Die Maßnahme muss so geartet sein, dass eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustandekommen würde.

Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin oder Beteiligungsnehmer nicht überschreiten.

Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss eine angemessene Rendite erwarten lassen.

Beteiligungen, die nur der Sanierung von Finanzverhältnissen oder Umschuldungen dienen sollen, werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien – Allgemeine Garantiebestimmungen für die Übernahme von Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH gültig ab 1. Januar 2023 1. Allgemeines 1.1. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (nachstehend „Bürgschaftsbank” genannt) übernimmt zur Förderung mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern und von Betrieben des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften (BG) nach Maßgabe ihrer Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. 1.2. Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung der Garantien Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch. 1.3. Garantien werden in Höhe bis zu …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.