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Mecklenburg-Vorpommern

Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)

LandMecklenburg-Vorpommern

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
k. A.
Branchen
IT, Software & Telekommunikation
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für

die Errichtung und den Betrieb von gigabitfähigen Netzen durch private Telekommunikationsunternehmen durch die Schließung einer konkret nachzuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) und

die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Vorhabens erhalten Sie durch das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein marktgetriebener Gigabit-Ausbau in dem entsprechenden Gebiet nicht zu erwarten ist.
  • Bei Förderung nach dem Betreibermodell muss der künftige Betreiber des Telekommunikationsnetzes bei der Veröffentlichung der Ausschreibung der Baumaßnahme vertraglich feststehen.
  • Für Planungs- und Beratungsleistungen erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung

Vom 29. September 2022 – II-681-00000-2021/008-004 –

VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 630–423

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist. Die vorliegende Verwaltungsvorschrift eröffnet eine Kofinanzierung zur Richtlinie „Förde …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.