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Mecklenburg-Vorpommern

Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern

LandMecklenburg-VorpommernDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zu EUR 25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit planen.

Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Hauptwohnsitz und Ihr (künftiger) Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um den Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Vollexistenz handeln.
  • Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
  • Sie müssen ein vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept vorlegen. Nicht gefördert werden Gründungen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vom 10. Juni 2022 – V 630 – 00077-2021/008-001 –

VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 630 – 412

[zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vom 13. März 2024 – V 310 - V- 630-00077-2021/008-001 –]

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.