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Mecklenburg-Vorpommern

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

LandMecklenburg-VorpommernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Kommune in Ihr Radverkehrsnetz und auch in Radverbindungen zwischen Ihrer Kommune und anderen Kommunen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen, die der Verbesserung Ihres Radverkehrsnetzes dienen.

Gefördert werden vorzugsweise interkommunale Vorhaben, vor allem Stadt-Umland-Verbindungen, zu denen auch Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze gehören.

Sie erhalten die Förderung für

den Neu-, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

eigenständigen Radwegen,

Fahrradstraßen und Fahrradzonen,

Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, vor allem von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,

Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,

Radvorrangrouten,

die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder: Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, sowie Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs,

die Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn,

betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
  • durch die gezielte Verbesserung der Radinfrastruktur deren Attraktivität und Sicherheit erhöhen, einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken geplant und umgesetzt werden (begründete Ausnahmen gelten für kurze Streckenabschnitte),
  • eine eigene Verkehrsbedeutung vor allem für Berufs- oder Alltagsverkehre und insgesamt eine positive Vorausssage zum Verlagerungspotenzial vom Kfz auf das Fahrrad haben,
  • nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen,
  • im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes beziehungsweise Radnetzes geplant und umgesetzt werden (gilt nicht für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten),
  • dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden können.
  • Wenn Sie Vorhaben zur Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen oder zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten umsetzen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 10.000 betragen, wenn Sie eine finanzschwache Gemeinde sind, und mindestens EUR 30.000, wenn Sie eine nicht finanzschwache Gemeinde sind.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsdauer von normalerweise 15 Jahren. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben an Radschnellwegen im Sinne der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder in Verbindung mit dem Bundesfernstraßengesetz zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Nicht gefördert werden außerdem

  • Eigenleistungen,
  • Finanzierungskosten,
  • Verwaltungsausgaben sowie
  • Ausgaben für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vom 30. April 2021 – VIII 200 - 620-00000-2020/007 –

VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630-395

[geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vom 5. Mai 2022 – VIII 200 - 620-00000-2020/007 –]

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium nach Anhörung des Landesrechnungshofes folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.