Mecklenburg-Vorpommern
Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LandMecklenburg-VorpommernZuschuss
Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern bekommen als Privatpersonen einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk, also eine steckerfertige Photovoltaikanlage an ihrer Wohnung.
Was gefördert wird
- Kauf und Installation einer neuen steckerfertigen Anlage mit Modulwechselrichter
- Anschlussleistung von mindestens 200 Watt und höchstens 600 Watt
- nur Geräte, die nach dem 7.11.2022 gekauft wurden und in Mecklenburg-Vorpommern betrieben werden
So läuft es ab
- 1Anlage kaufen und nach den anerkannten Regeln der Technik aufbauen.
- 2Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden; falls nötig, Zustimmung von Vermieter, Eigentümergemeinschaft und Denkmalschutzbehörde einholen.
- 3Antrag nach der Inbetriebnahme schriftlich an das LFI richten.
Häufige Fragen
Nein. Für selbstgenutztes Wohneigentum nimmt das Programm keine Anträge mehr an.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.