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Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

LandMecklenburg-VorpommernZuschuss

Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern bekommen als Privatpersonen einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk, also eine steckerfertige Photovoltaikanlage an ihrer Wohnung.

Was gefördert wird

  • Kauf und Installation einer neuen steckerfertigen Anlage mit Modulwechselrichter
  • Anschlussleistung von mindestens 200 Watt und höchstens 600 Watt
  • nur Geräte, die nach dem 7.11.2022 gekauft wurden und in Mecklenburg-Vorpommern betrieben werden
Beleg: Zusatzinfos

So läuft es ab

  1. 1Anlage kaufen und nach den anerkannten Regeln der Technik aufbauen.
  2. 2Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden; falls nötig, Zustimmung von Vermieter, Eigentümergemeinschaft und Denkmalschutzbehörde einholen.
  3. 3Antrag nach der Inbetriebnahme schriftlich an das LFI richten.
Beleg: Zusatzinfos

Häufige Fragen

Nein. Für selbstgenutztes Wohneigentum nimmt das Programm keine Anträge mehr an.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.