Förderung der Tierzucht
LandMecklenburg-VorpommernZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.lfi-mv.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz.
Sie erhalten die Förderung für
das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie
Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung): Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfung, Feldprüfung und Genotypisierung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für das Anlegen und Führen von Herdbüchern grundsätzlich bis zu 60 Prozent, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent und für Nutztierrassen, die nach der jeweils aktuellen Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet eingestuft wurden, bis zu 95 Prozent sowie
für Leistungsprüfung bis zu 70 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sein.
Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um Tiere handeln, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.
- Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen.
- Beachten Sie bitte, dass die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung den tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen entsprechen muss. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tierzucht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Vom 4. Februar 2024 – VI 320-2 –
VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 630 - 476
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes folgende Verwaltungsvorschrift:
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung der Zucht von Tieren nach § 1 des Tierzuchtgesetzes vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2757) geändert worden ist.
1.2 Die Zuwendungen werden gewährt nach Maßgabe
a) der Ver …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/tierzucht-foerderung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.lfi-mv.desecondary · Fördergeber-Portal: LFI M-V