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Mecklenburg-Vorpommern

Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen

LandMecklenburg-VorpommernBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als technologieorientiertes Unternehmen Kapital zur Finanzierung Ihrer Vorhaben benötigen, kann sich die GENIUS Venture Capital GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Die GENIUS Venture Capital GmbH (GVC) übernimmt für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Venture Capital Fonds MV Beteiligungen an technologieorientierten Unternehmen.

Sie erhalten die Mittel für den Aufbau des Unternehmens, für Forschung und Entwicklung, Markteinführung, den Aufbau der Produktion sowie für die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung erhalten Sie als offene Beteiligung sowie bei Bedarf zusätzlich durch eigenkapitalähnliche Mittel (stille Beteiligung, Wandeldarlehen).

Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von Ihrem Kapitalbedarf und den beihilferechtlichen Voraussetzungen und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen, im Einzelfall bis EUR 3 Millionen.

Größere Investments können gegebenenfalls im Co-Venturing mit anderen Beteiligungsgesellschaften erfolgen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die GENIUS Venture Capital GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Eine Beteiligung der GENIUS Venture Capital GmbH ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Es ist noch auf keinem Markt tätig.
  • Es ist seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig.
  • Ihr Unternehmen hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen, seine Eintragung ins Handelsregister liegt höchstens 5 Jahre zurück, es hat noch keine Gewinne ausgeschüttet und wurde nicht durch einen Zusammenschluss gegründet (Ausnahmen möglich).
  • Ihr Unternehmen hat entsprechende Wachstums- und Ertragschancen aufzuweisen, wobei das Management über die notwendige Motivation und das unternehmerische Potenzial verfügen muss.
  • Das technologische Know-how muss im Unternehmen gebunden sein.
  • Sie müssen ein überzeugendes Geschäftskonzept vorlegen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Beteiligungsgrundsätze der Venture Capital Fonds MV GmbH

(Stand 05/2018)

1. Zweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Venture Capital Fonds MV initiiert und diesen mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet. Mit dem Management dieses Fonds sowie der Gründung der Venture Capital Fonds MV GmbH als Fondsgesellschaft (nachfolgend „VCFMV“) wurde die GENIUS Venture Capital GmbH beauftragt (nachfolgend „GENIUS“ oder „Managementgesellschaft“).

Der Zweck des VCFMV besteht darin, innovativen und technologieorientierten Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern Risikokapital zur Verfügung zu stellen und damit die bestehende Marktschwäche bei Frühphasenfinanzierungen in Mecklenburg-Vorpommern zu lindern. Der VCFMV so …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.