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Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern

LandMecklenburg-VorpommernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfi-mv.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen zur wirtschaftlichen und ökologischen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie erhalten die Förderung für

den Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten,

Vorhaben zur Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger,

Vorhaben als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen (in Einzelfällen im SPNV),

Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV-Konzepte sowie Busspuren, wenn sie dem ÖPNV dienen,

Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen,

Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger und förderwürdiger Infrastrukturmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Vorhaben in ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Diese müssen mindestens EUR 20.000 betragen.

Baunebenkosten werden bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte,
  • Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen,
  • Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, sowie
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zur „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft” des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten.
  • Sie müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit wie möglich berücksichtigen.
  • Das Vorhaben darf den Inhalten der Verkehrspläne auf der Grundlage des ÖPNV -Gesetzes nicht widersprechen.
  • Die Planung Ihres Vorhabens muss unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau- und verkehrstechnisch regelgerecht erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Vom 21. Juli 2017 – VIII 230-2 – 624-00000/2015/001 –

VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 - 336

[geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Vom 26. März 2018 – VIII 230-1 – 624-00000-2015/01 –

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Mecklenbur …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0682PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.