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Niedersachsen

Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben

LandNiedersachsen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen investive Projekte oder Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.

Sie erhalten die Beteiligung vor allem für die Finanzierung folgender Vorhaben:Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

Errichtung von Zweigstellen,

Betriebsübernahmen,

Umstellungen bei Strukturwandel,

Kooperationen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) beteiligt sich normalerweise als typisch stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen.

Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und die vorhandenen Eigenmittel beziehungsweise den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen.

Die Laufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages muss die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückgezahlt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.

Eine Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie als antragstellendes Unternehmen sollten, vor allem von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her, langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Die Beteiligung muss der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Haftkapitalbasis dienen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH, Hannover, zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben (in der Fassung vom 02.01.2024)

I. Allgemeines

1. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH, Hannover (im Folgenden MBG genannt), kann Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen nach Maßgabe dieser Richtlinien übernehmen, wenn die Beteiligung ohne die MBG nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

2. Die MBG beteiligt sich im Regelfall als typisch stiller Gesellschafter an dem Unternehmen.

3. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000,00 betragen und nicht höher sein als die vorhan …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0862PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.