← Alle Förderprogramme
Niedersachsen

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

LandNiedersachsenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Sie als Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler sowie Existenzgründerin und Existengründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von

Existenz- und Betriebsgründungen,

Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen,

Betriebserweiterungen beziehungsweise -verlagerungen,

Betriebsmitteln und Avalen,

Leasingverträgen von Leasinggesellschaften.

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Niedersachsen.

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet folgende Produkte an: Classic-Bürgschaft, Premium-Bürgschaft, Express-Bürgschaft und Liqui plus.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU ,
  • freiberuflich Tätige. Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Niedersachsen.
  • Sie müssen die Investitionen überwiegend in Niedersachsen vornehmen.
  • Sie können die Bürgschaft erhalten, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitstehen. Sie müssen den Kredit aber soweit wie möglich selbst besichern. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen gewährt keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken 1

(Stand 02. Januar 2024)

Allgemeine Regelungen

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgscha …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0710PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.