Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
LandNiedersachsenBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Niedersachsen
- Bundesland
- Niedersachsen
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Sie als Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler sowie Existenzgründerin und Existengründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von
Existenz- und Betriebsgründungen,
Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen,
Betriebserweiterungen beziehungsweise -verlagerungen,
Betriebsmitteln und Avalen,
Leasingverträgen von Leasinggesellschaften.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Niedersachsen.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet folgende Produkte an: Classic-Bürgschaft, Premium-Bürgschaft, Express-Bürgschaft und Liqui plus.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU ,
- freiberuflich Tätige. Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Niedersachsen.
- Sie müssen die Investitionen überwiegend in Niedersachsen vornehmen.
- Sie können die Bürgschaft erhalten, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitstehen. Sie müssen den Kredit aber soweit wie möglich selbst besichern. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen gewährt keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)
Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken 1
(Stand 02. Januar 2024)
Allgemeine Regelungen
1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft
(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).
(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgscha …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/ausfallbuergschaft-niedersachsen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NBank