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Niedersachsen

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

LandNiedersachsenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung Ihrer Vorhaben beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.

Sie können eine Förderung für diese Projekte beantragen:Kooperationen,

Innovationsprojekte,

Umstellung bei Strukturwandel,

Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben und

Betriebsübernahmen.

Die garantierte Beteiligung muss mindestens EUR 50.000 betragen, soll nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital und darf den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen.

Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70 Prozent der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für höchstens einen Jahresbeitrag.

Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien.

Die Übernahmen von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz dienen.
  • Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betrieb in ausreichendem Maße gegen die üblichen Risiken versichern. Beteiligungen, die nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse des Unternehmens dienen sollen, sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien

[Stand 02.01.2024]

I. Allgemeines

1. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH, Hannover, übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (nachstehend KBG) genannt) an kleinen und mittleren Unternehmen (nachstehend Beteiligungsnehmer genannt) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich der Baumschulen und Landschaftsgärtnereien in Niedersachsen nach Maßgabe dieser „Richtlinie für die Übernahme von Beteiligungsgarantien“, wenn die Beteiligungen ohne die Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kämen.

2. Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70% der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich auf bis zu 70 % der vertraglich vereinbart …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.