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Niedersachsen

Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden sowie zur Revitalisierung und Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Sanierung von Brachflächen einschließlich Flächen in Umwandlungsgebieten (Konversionsflächen).

Sie erhalten die Förderung vor allem für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten einschließlich erforderliche Detailplanungen, Überwachungsmaßnahmen und auch Gebäudeabbrüche.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.

Der Zuschuss kann durch Landesmittel um bis zu 15 Prozent erhöht werden, abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Beachten Sie bitte, dass Antragsstichtage festgelegt werden können, die im Internet veröffentlicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
  • juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen für die zu sanierende Fläche ein Nachnutzungskonzept vorlegen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sachverständige, die Sie zur Durchführung des Vorhabens beauftragen, müssen nach § 18 Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) anerkannt sein.
  • Betrifft Ihr Vorhaben eine Altlast, muss diese in das Altlastenkataster aufgenommen und es muss eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt worden sein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit des Projekts nachweisen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)

Erl. d. MU v. 11.5.2022 – 38-62834/12-0012 –

– VORIS 28300 –

Bezug: RdErl. d. MB v. 15.12.2021 (Nds. MBl. S. 1909)

– VORIS 64100 –

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Mitteln des Landes Zuwendungen für Vorhaben zur Sanierung von verschmutzten Flächen in Niedersachsen zum Zweck der Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen. Die Vorhaben dienen dem Schutz der Umwelt und der Verminderung der Flächeninanspruchnahme.

1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.